In Deutschland leben Statistiken zufolge über 9 Millionen Hunde – doch über ein Drittel der Vierbeiner ist nicht durch eine Hundehaftpflichtversicherung abgesichert. Eine Hundehaftpflichtversicherung ist nicht nur sinnvoll, sondern in einigen deutschen Bundesländern wie in Berlin und Brandenburg sogar Pflicht – ob für alle Hunderassen oder nur bei sogenannten Listenhunden.
Achtung: Eine private Haftpflicht ersetzt nicht die Hundehaftpflichtversicherung!
Anders als bei durch kleinere Haustiere verursachte Schäden, wie Nager, Vögel oder Katzen, sind Schäden durch Hunde nicht in der Privathaftpflicht abgedeckt. Das bedeutet, dass der Halter im Schadensfall unbegrenzt haftbar gemacht werden kann und ohne Versicherung mit seinem gesamten Vermögen haftet. Je nachdem wie groß die Schäden sind, kann dies sehr teuer werden. Eine Hundehaftpflichtversicherung schützt demnach nicht den Hund, sondern vielmehr den Hundehalter. Daher wird sie auch oft Hundehalter-Pflichtversicherung genannt.
Eine Hundehaftpflichtversicherung bietet Schutz vor hohen Entschädigungsleistungen bei Zahlungsengpässen und -unfähigkeiten und schützt vor finanziellem Ruin.
Jeder Tierhalter ist gesetzlich dazu verpflichtet, für alle durch seinen Hund entstandenen Schäden aufzukommen. Der Hundehalter hat demnach eine Verantwortung gegenüber dem Hund und seiner Umwelt.
Man unterscheidet zwischen Personen-, (Miet)Sach- und Vermögensschäden, z. B. bei Verdienstausfall durch nötige Behandlungen. Zu den häufigsten Schadensfällen zählen Sach- und Personenschäden.
Grundsätzlich ist dies Hundehalter-Pflichtversicherung von der Essenz her mit der Haftpflicht für Menschen vergleichbar. Bei Schadensfall schaltet sich das Versicherungsunternehmen ein und kommt für den Schaden auf. Die Leistung hängt ganz davon ab, wie hoch die abgeschlossene Selbstbeteiligung und die vereinbarte Deckungssumme sind und davon, welche Bedingungen und Abgrenzungen bei Vertragsschluss definiert wurden.
Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Schaden durch ein Haustier verursacht wird, das dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt ist, und entweder der Tierhalter bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde.
Die Haftpflicht der Hundeversicherung kann weitaus mehr Personen schützen als nur den Herrchen. Abdeckt können sein:
Sollten Sie mehr als nur einen Hund haben, ist zu beachten, dass jedes Tier versichert werden muss. Dazu sollte der jeweilige Name und die Rasse beim Antrag angegeben werden. Wenn dies nicht der Fall ist, besteht die Gefahr, dass der Versicherer im Schadensfall keine Kosten übernimmt. Sprich eine Hundehaftpflicht für 2 Hunde oder mehr ist nicht nur möglich, sondern empfohlen.
Übrigens: Mitversichert werden nicht nur die Schäden durch den Hund. Schadensersatzforderungen der Kunden (in dem Fall Hundehalter) unterliegen ebenso dem Versicherungsschutz.
Wenn wir Auto fahren, dann setzen wir uns selbst einem Risiko aus und auch Anderen. Unsere Fahrweise bestimmt, ob wir gesund und munter ankommen. Daher ist die Kfz-Haftpflicht auch Pflicht für jeden Autofahrer. Bei der Hundehaftpflicht ist dies noch nicht so, obwohl sie in einigen Bundesländern bereits zur Pflicht geworden ist. Die 16 deutschen Bundesländer regeln die Versicherungspflicht für Hundehalter unterschiedlich.
In folgenden Bundesländern ist diese Hundeversicherung Pflicht und gesetzlich vorgeschrieben, unabhängig von Hunderasse, Größe, Gewicht und Alter des Hundes:
✔ Berlin
✔ Brandenburg
✔ Hamburg
✔ Niedersachsen
✔ Sachsen-Anhalt
✔ Schleswig-Holstein
✔ Thüringen
In den folgenden Bundesländern besteht eine Pflicht nur dann, wenn der Hund als auffällig bescheinigt worden ist.
✔ Baden-Württemberg
✔ Bayern
✔ Rheinland Pfalz
Für “Kampfhunde” (Listenhund, umgangssprachlich “gefährliche Hunde”), ist die Hundehaftpflichtversicherung nicht nur empfohlen, sondern in einigen Bundesländern sogar Pflicht. Einige Versicherungsgesellschaften schließen diese von vornherein aus, da diese ein zu hohes Risiko darstellen.
✔ Bremen
✔ Brandenburg
✔ Nordrhein Westfalen
✔ Saarland
✔ Sachsen
Hinweis: Rechtlich gesehen unterscheiden sich die Begriffe “Kampfhund” und “gefährlicher Hund”. Ein Kampfhund gehört einer Hunderasse an, welche unter den Listenhunden fällt. Der Begriff “gefährlicher Hund” basiert jedoch keineswegs auf eine bestimmte Hunderasse. Hier ist einzig und allein das Verhalten des Tieres entscheidend. Ist der Hund angriffslustig und hat des öfteren schon mal zugebissen? Dann gilt er als gefährlicher Hund.
Als “Listenhunde” gelten potenziell gefährlich eingestufte Hunderassen, welche auf der bundesdeutschen Liste des “Gesetzes zur Beschränkung des Verbringens oder der Einfuhr gefährlicher Hunde in das Inland” (HundVerbrEinfG) oder einer der entsprechenden Rasselisten der einzelnen Bundesländern aufgeführt sind. Listenhunde gelten als gefährlich, ganz gleich ob der Hund sich auffällig benommen hat oder nicht. Daher ist diese Vorverurteilung basierend auf Hunderassen sehr umstritten. Jedes Bundesland legt jedoch in Eigenregie fest, welche Hunde auf dieser Liste landen. In Bayern, Baden-Württemberg, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen und Hamburg ist die Rassenliste in zwei Klassen unterteilt.
Die Listenhunde aus der Kategorie 1 sind nur in den Ländern erlaubt, bei Vorweisen eines berechtigten Interesses, z. B. wenn es einen Rettungs- oder Blindenhund betrifft.
In den anderen Bundesländern gibt es eine derartige Unterteilung nicht.
Bundesweit sind derzeit folgende Hunderassen in der Rassenliste zu finden:
Zooroyal.de hat folgende aufschlussreiche Liste zusammengeführt, welche aufzeigt in welchen Bundesländern, welche Hunderassen als gefährlich eingestuft sind:
Hunderasse | Kategorie 0 | Kategorie 1 | Kategorie 2 |
Alano | - | - |
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American Bulldog |
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Bandog | - |
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Bullmastiff |
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Bullterrier |
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Cane Corso Italiano | - | - |
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Dobermann | - | - |
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Dogo Argentino |
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Dogo Canario | - | - |
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Dogue de Bordeaux | - | - |
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Fila Brasileiro |
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Kangal |
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Kaukasischer Owtscharka |
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Mastiff |
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Mastín Español |
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Mastino Napoletano |
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Perro de Presa Mallorquin | - | - |
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Rottweiler |
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Staffordshire Bull Terrier |
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Tosa Inu |
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Ist eine Hundehaftpflichtversicherung sinnvoll, fragen Sie sich? Jährlich verursachen Hunde rund 100.000 versicherte Haftpflichtschäden, so der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Die Schadensumme beläuft sich auf stolze 80 Millionen Euro – pro Jahr.
Beim Spielen mit einem anderen Hund, wird das Spiel schnell zum Kampf und einer wird verletzt.
Der Hunde beißt einen Fahrradfahrer, weil er ihn als Gefahr sieht.
Der Hund rennt auf die Straße und verursacht einen Autounfall.
Der Hund freut sich etwas zu sehr auf Besuch und zerreißt vor lauter Aufregung ein T-Shirt des Gastes.
Am häufigsten treten Schäden durch Bisswunden und Verletzungen zwischen Artgenossen. Vorprogrammiert sind der Besuch beim Tierarzt, die ambulante Behandlung oder sogar ein chirurgischer Einsatz in der Tierklinik. Diese Schäden machen knapp ein Fünftel der Gesamtzahl aller Schäden aus.
Rund 40 Prozent aller Schäden gehen auf kleine Sachschäden und Mietsachschäden. Zu den kleinen Sachschäden zählen zerrissene Kleidung, befleckte Teppiche und Sofas sowie kaputte Handys und PCs und zersprungene Brillen. Unter den Mietsachschäden treten häufig angeknabberte Türrahmen, Fensterdichtung und zerkratzte Böden – sei es in der Mietwohnung, im Hotel oder im Ferienhaus. Akkumulieren sich diese Schäden, muss der Hundehalter tief in die eigene Tasche greifen.
Auch Schäden im Straßenverkehr kommen in Großstädten nicht selten vor. Hunde sind weitestgehend domestiziert, allerdings sind Instinkte durch Stress, Angst oder Bedrohung unkontrollierbar. Ein Zusammenprall mit einem Radfahrer oder einem Auto kann nicht nur Sachschäden (KFZ-Schäden), sondern auch eine Verletzung von Tier und Insassen verursachen. Es folgen Schadenersatz und Tierarztkosten.
Recht selten, jedoch erwähnenswert, sind langfristige Personenschäden. Schadenersatzforderungen und Schmerzensgelder können zum finanziellen Ruin führen.
Ob Hundebiss, Mietsachschäden oder Verkehrsunfall, Schadensersatz und/oder Schmerzensgeld sind vorprogrammiert. Werden dabei Personen verletzt oder gehen Gegenstände zu Bruch, ist der Tierhalter zur Haftung verpflichtet. In diesem Fall leistet eine Hundehaftpflichtversicherung wertvolle finanzielle Hilfe. Hier ist eine Aufstellung der Kosten, welche auf Sie jährlich zukommen können:
Auch wenn die Wahrscheinlichkeit niedrig ist, dass der Hund mehrere Dinge zerstört, so kann sich der Abschluss einer Hundehaftpflicht schon bei einer Sache lohnen.
Die Agila Krankenversicherung zeigt sehr anschaulich, welche potenziellen Schäden entstehen können und wie die Kosten dazu aussehen.
Ähnlich wie die private Haftpflicht, gibt es auch bei der Hundehaftpflicht gute Policen bei ca. 60€ Kosten pro Jahr, sprich 5€ pro Monat. Eine gute Hundehaftpflichtversicherung muss demnach nicht teuer sein.
Die Hundehaftpflicht für 2 Hunde gibt es bereits zwischen 60 und 100€. Die Kosten setzen sich aus diversen Faktoren zusammen:
Hinweis: Vergleichen lohnt sich! Bei der Rasse des Hundes arbeiten Versicherungsgesellschaften mit hauseigenen Statistiken, um zu identifizieren, welche Hunderassen besonders häufig Schäden verursacht. Die Rasse des Hundes spielt demnach eine wichtige Rolle bei der Kostenkalkulation und der Versicherungsprämie.
Wir zeigen Ihnen, wo Sie beim Abschluss einer Hundehaftpflicht Kosten sparen können!
Aber Achtung: Eine billige Hundehaftpflicht bietet nicht systematisch einen ausreichend guten Schutz. Wir empfehlen Ihnen die Leistungen der Anbieter sorgfältig zu überprüfen. Nicht jeder Hundehalter hat die gleichen Bedürfnisse. Daher stellen Sie sich die Frage: Welche Hundeversicherung brauche ich?
Was zahlt eigentlich die Hundehaftpflichtversicherung? Wir zeigen Ihnen, was eine Hundehaftpflichtversicherung abdecken sollte und was sie nicht immer versichert. Grundsätzlich sollte der Versicherer für folgende Schäden aufkommen:
Sie beschreiben alle Schäden, die der Hund verursacht, wenn er einer anderen Person ein Leid zufügt. Dies kann ein direkter oder indirekter Schaden sein.
Direkter Schaden:
Der Hund zwickt den besten Freund. In diesem Fall kann man das unter Freunden eventuell unkompliziert lösen. Aber was ist, wenn der Hund einen Fremden beißt und diesen so verletzt, dass dadurch Arztkosten entstehen? Der Geschädigte wird in diesem Beispiel Forderungen an Sie zur Begleichung der Kosten stellen.
Indirekter Schaden:
Der Hund läuft auf die Straße und ein Fahrradfahrer versucht dem Hund auszuweichen. Dabei stürzt dieser und zieht sich einen Bruch des Handgelenks zu.
Sie beschreiben indirekte Schäden, die durch Personen- oder Sachschäden entstehen können, ein finanzieller Nachteil z.B. Einkommenseinbußen durch Verdienstausfall. Hier wird zwischen echten und unechten Schäden unterschieden.
Echte Schäden entstehen ohne zusätzlichen Personen- oder Sachschaden.
Unechte Schäden sind die Folge von Personen- oder Sachschäden: Ihr Hund beißt den netten älteren Herrn von nebenan. Durch den Biss ist es ihm nun nicht mehr möglich morgen in den Urlaub zu fliegen mit seiner Frau. Die hier entstandenen Reisekosten, wie z.B. durch eine nicht kostenfreie Stornierung, sind ein unechter Vermögensschaden.
Sie beschreiben alle Schäden an fremdem Eigentum.
Besuch beim Nachbarn
Der Hund ist zu Besuch beim Nachbarn und der geliebte Vierbeiner macht sich am Sofa zu schaffen und kratzt dieses kaputt.
Wie sieht das eigentlich aus mit der Hundehaftpflicht bei Mietsachschäden?
Achten Sie bei Abschluss der Hundehaftpflicht darauf, dass Schäden wie z.B. Biss- oder Kratzspuren im Haus oder der Wohnung mit eingeschlossen sind in der Versicherung.
Sowie bei Zahnzusatzversicherungen gibt es auch bei der Hundehaftpflicht die Möglichkeit einen Sofortschutz bei Schadensfall, sprich Leistung ohne Wartezeit, in Anspruch zu nehmen. Diese werden zum gewünschten Versicherungsbeginn angeboten, sofern der Betrag überwiesen oder abgebucht wurde. Darum kann Sofort-Schutz sinnvoll sein:
Es gibt zwei Situationen, wo die Hundehaftpflicht nicht zahlt:
Nein, eine Tierhalterhaftpflicht kann nicht rückwirkend abgeschlossen werden. In der Regel ist der Hund jedoch für einen vorläufigen Zeitraum über die sogenannte Vorsorge-Versicherung mitversichert, mit unterschiedlichen Einschränkungen, je nach Versicherer.
Grundsätzlich beträgt die Mindestlaufzeit ein Jahr, das bedeutet dass die Versicherung frühestens nach einem Jahr gekündigt werden kann, ansonsten verlängert sich der Vertrag um weitere 12 Monate. Einige Versicherungsgesellschaften bieten jedoch eine Laufzeit von drei Jahren. Daher gilt: Vergleichen Sie die Bedingungen der verschiedenen Anbieter und wählen Sie die für Sie beste Option!
Eine Hundehaftpflicht online abschließen ist heutzutage leicht und unkompliziert. Die Auswahl eines Anbieters gestaltet sich da schon etwas schwieriger. Soll es die Hundehaftpflicht HUK werden oder doch lieber die Agila Hundehaftpflicht? Eigentlich war ich bei der Allianz immer gut beraten – also lieber die Allianz Hundehaftpflicht? Sie werden erkennen, dass sich sowohl die Preise als auch die Leistungen je nach Anbieter stark unterscheiden.
Ist die günstige Hundehaftpflichtversicherung die beste Option für Sie? Das sollten Sie unbedingt vorab klären, denn einen ganzheitlichen Schutz gibt es häufig für nur wenige Euro mehr. Und denken Sie daran: Der Teufel liegt hier im Detail. Überlegen Sie:
Um Ihnen die Auswahl zu erleichtern, haben wir für Sie aufgelistet, was eine gute Hundehaftpflichtversicherung abdecken sollte.
Was ist wichtig bei einer Haftpflicht für Hunde? Achten Sie unbedingt auf Details und das Kleingedruckte. Die folgenden Aspekte sollte die Hundehaftpflicht unbedingt abdecken:
Unverhofft kommt oft. Es ist wichtig, dass Sie sich gegen alle möglichen Schäden absichern und nicht auf gut Glück ausfiltern.
Damit sind Schäden gemeint, die in privat gemieteten Wohnungen und Ferienwohnungen entstehen. Den Zusatz Mietsachschäden schließen einige Versicherer aus, im Ernstfall können jedoch enorme Reparaturkosten auftreten. Man unterscheidet hier zwischen Schäden an beweglichen und unbeweglichen Mietsachen, sprich zwischen Schäden an Möbeln (beweglich) und Schäden an Immobilien (unbeweglich).
Achten Sie genau auf die Versicherungsbedingungen in Bezug auf Schutz bei Verstoß gegen Halterpflichten. Idealerweise unterliegt der Hund keinem Zwang eine Leine und Maulkorb zu tragen. Tritt ein Schaden ein und Ihr Hund war nicht angeleint, obwohl dies vor Ort vorgeschrieben ist, so übernimmt die Versicherungsgesellschaft trotzdem ein Teil der Kosten.
Gerade Personenschäden können enorme Kosten bedeuten, und zwar langfristig.
Zwar ist die Versicherungsprämie bei dem höchstmöglichen Selbstbehalt sehr niedrig, allerdings werden Sie, sollte ein Schaden anfallen, finanziell kaum unterstützt. Je nach Anbieter variiert der Selbstbehalt von 0 bis 500€.
Falls der Hund von jemand anderem als dem Halter gehütet wird und ein Schaden entsteht.
Verletzen Sie sich selbst durch einen fremden Hund und ist der Hundehalter nicht versichert und finanziell nicht in der Lage, für die Schäden aufzukommen, so reagiert Ihr Versicherer.
Vor allen an Orten, wo viel los ist, kann schnell ein Malheur passieren. Stellen Sie sicher, dass Sie auf Veranstaltungen ebenfalls abgesichert sind.
Unterstützung des Besitzers des Rüden bei unerwünschten Trächtigkeit der Hündin, Schwangerschaftsabbruch oder Aufzucht von Welpen.
Verdient der Hundehalter an seinen Hund oder wird der Hund gewerblich genutzt, z. B. als Therapie-, Wach- oder Rettungshund, sollten auch sog. nebenberufliche Tätigkeiten abgesichert sein.
Versicherungen sollten bis zu einem bestimmten Alter (oftmals zwischen 7 – 18 Monaten) Welpen kostenfrei mitversichern.
Achten Sie hier auf die Dauer des Schutzes und die jeweilige Länderbeschränkung und Gesetzeslagen im Ausland. Ein guter Schutz sollte mindestens ein Jahr lang greifen.
Vor allem im Ausland, durch z. B. sprachliche Barrieren kann der Sofortschutz äußerst hilfreich sein.
Um Ihnen die Auswahl zu erleichtern, haben wir hier einige gut bewerte Anbieter aufgelistet. Mehr Informationen zu den einzelnen Angeboten finden Sie hier.
Die Deckungssumme von 5 Millionen Euro ist bereits ab 4,08€ im Monat zu bekommen. In einem Schadensfall sind 80€ zu zahlen.
Im niedrigsten Tarif, dem Hundehaftpflicht-Schutz 24, gilt der Auslandsschutz nur 2 Monaten. Sollten Sie öfter mit dem Hund im Ausland unterwegs sein, lohnt sich das Hundehaftpflicht-Schutz Paket, welches 12 Monate abdeckt.
Darum gut: Günstige Haftpflicht für Hunde ab 4,08€. Ausreichend, wenn man nur ab und zu mit dem Hund in den Urlaub fährt.
Die HUK sollte man sich mit Vorsicht anschauen. Eine Vielzahl von Hunderassen, die meisten Listenhunde bzw. Kampfhunde, werden hier nämlich von vornherein abgelehnt. Dazu zählen z. B. die Bulldogge und der Staffordshire Bullterrier.
Darum gut: Wenn Sie im öffentlichen Dienst arbeiten bzw. gearbeitet haben, können Sie die Beiträge um 10€ pro Jahr senken von 79€ (6,60€/mtl.) auf 69€ (5,75€/ mtl.).
Die Deckungssumme beträgt hier stolze 15 Millionen Euro.
Um einiges teurer als die AGILA und HUK (8,25€ pro Monat / 99€ im Jahr). Hier müssen Sie für Mietsachschäden 150€ selbst zahlen, jedoch nicht für Personen oder Vermögensschäden.
Darum gut: Positiv hervorzuheben ist, dass im niedrigsten Tarif bereits Welpen im ersten Jahr der Geburt beitragsfrei mitversichert werden können.
Die Kosten lassen sich hier durch eine Selbstbeteiligung von 150€ und durch die Vertragslaufzeit senken. Bei einer Vertragslaufzeit von 10 Jahren spart man 20% pro Jahr, bei 5 Jahren 10%.
Darum gut: Es gilt der gleiche Beitrag für alle Hunderassen und es sind keine Rassen, wie bei der HUK ausgeschlossen. Sie können sich zusätzlich einen Kombi-Bonus sichern, sofern sie mehrere kombi-fähige Versicherungen bei der HUK abgeschlossen haben.
Neben der Frage, welche Hundeversicherung man persönlich braucht, spielt es ebenso eine wichtige Rolle, welcher Anbieter zum Testsieger gekürt wurde. Jedes Jahr wird die Haftpflicht für Hunde einem Test auf Herz und Nieren unterzogen. Testsieger ist der Anbieter mit besten Preis-Leistungs-Verhältnis und ausgezeichneter Schadensabwicklung.
Auch Check24 hat die zehn besten Hundehaftpflichtversicherungen im Test verglichen. Dabei basiert die Beispielrechnung auf folgenden Angaben: ein Hund, Labrador, Alter des Versicherungsnehmer liegt bei 40 Jahre, Deckungssumme beträgt 5 Millionen Euro, Selbstbeteiligung in Höhe von 150 Euro, bis ein Jahr Mindestlaufzeit.
Warum Sie Hundehaftpflichtversicherungen vergleichen sollten? Tests zur Tierhalterhaftpflicht finden leider nur selten statt, die Untersuchungen zeigen große Unterschiede im Preis-Leistungs-Verhältnis. Hier die Vorteile im Überblick:
Mit dem kostenlosen Rechner finden Sie die optimale Absicherung. Schaffen Sie sich eine Hundehaftpflicht an, unabhängig davon ob das Bundesland eine Pflicht vorschreibt oder nicht. Auch der ruhigste Hund kann mitunter auch einmal unberechenbar sein und einen Schaden in der Hitze des Gefechtes anrichten. Die paar Euro pro Monat tun weniger weh als die tatsächlichen Kosten im Schadensfall – garantiert!
Übrigens: Kombi-Produkte sind lohnenswert. Einige Versicherer decken neben der Hundehaftpflicht auch die Hundekrankenversicherung und OP-Versicherung für Hunde ab. Somit haben Sie das Rundum-Sorglos-Paket und haben nur einen einzigen Ansprechpartner für alle Versicherungen Ihres Hundes.